Es vergehen kaum ein paar Minuten, in denen man nicht das "Tatütata" von Feuerwehr,
Rettungsdienst und Polizei hört. In diesen Fällen werden sogenannte Sonderrechte, welche in der
Straßenverkehrsordnung geregelt sind, beansprucht.
§ 35 Straßenverkehrsordnung - Sonderrechte -
I. Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der
Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitliche Aufgaben
dringend geboten ist. ....
.... (5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile
geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. ....
§ 38 Straßenverkehrsordnung - Blaues und Gelbes Blinklicht -
I. Blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Persone zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es
ordent an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
II. Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zu Warnung an Unfalloder
sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen
Verbänden verwendet werden.
Was bedeutet dies im einzelnen ?? Feuerwehr und Polizei dürfen beispielsweise bei Rot über die
Ampel oder auch schneller fahren als die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit. Natürlich gilt dies
auch für den Rettungsdienst. Die Einsatzkräfte tun dies nicht zum eigenen Vergnügen, sondern sie
begeben sich damit auch in erhöhte Gefahr.
Sonderrechte erleichtern zwar den Weg zur Einsatzstelle jedoch kommt es auch ganz entscheidend
auf den guten Willen und das Verhalten der Bevölkerung gegenüber den Einsatzkräften an. Bei
Einsätzen können durchaus Sekunden über Leben und Tod von Menschen entscheiden. Es ist daher
enorm wichtig, dass bei Einsatzfahrten, welche am blauen Blinklicht zusammen mit dem Martinshorn
erkennbar sind, alle Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger und Radfahrer - sofort eine Gasse für die
durchfahrenden Einsatzfahrzeuge freimachen.
· Das Autoradio oder das mit der Freisprechanlage geführte Gespräch nie zu laut aufdrehen, so
dass Sie Warnsignale rechtzeitig hören können. Außerdem können Sie die Richtung
erkennen, aus der die Einsatzfahrzeuge kommen.
· Sie können im Notfall rote Ampeln ignorieren. Fahren Sie vorsichtig (unbedingt Querverkehr
beachten) in die Kreuzung ein, um den Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.
· Sollte es keine Möglichkeit zum Anhalten geben, fahren Sie zügig und beherzt weiter. Die
nächste Lücke, wie etwa eine Busbucht oder eine Straßeneinmündung, zum Stoppen oder
Ausweichen suchen, damit die Einsatzfahrzeuge an Ihnen vorbeifahren können.
· Nicht immer grundsätzlich rechts heranfahren. Sollte die rechte Spur frei sein, dann kann auch
Sie von den Einsatzfahrzeugen genutzt werden.
· Niemals im Park- oder Halteverbot parken. Besonders nicht in den Fällen, wo weniger als 3 m
Fahrbahnbreite übrig bleiben. Es kann unter Umständen um Menschenleben gehen.
· Einsatzfahrzeuge, welche mit Blaulicht und Martinshorn fahren, nicht überholen.Es kann
nämlich sein, dass Sie den Einsatzwagen an der nächsten Ampel behindern, bzw. dass das
Fahrzeug plötzlich ein unvorhergesehenes Manöver macht, zum Beispiel wendet.
· Sie müssen immer damit rechnen, dass trotz grüner Ampel plötzlich ein Einsatzfahrzeug mit
Sonderrechten kreuzen kann.
· Sie sollten wissen, dass die Feuerwehr meistens im Verband von mehreren Fahrzeugen
fährt. Also nicht gleich nach dem ersten Fahrzeug in die Kreuzung fahren.
· Nicht neben oder auf Hydranten parken.
· Bei Straßen mit Standspur diese freilassen. Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen kommen
hier schneller vorbei.
· Bei Fahrbahnen mit 3 Fahrspuren gilt: linke Spur fährt nach links, mittlere und rechte weichen
nach rechts aus.
· Sollten Sie im Stau stehen, immer ausreichend Platz zum Vordermann lassen, damit im
Notfall genügend Rangierabstand vorhanden ist.
Die speziell gekennzeichneten Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen für die
Einsatzfahrzeuge müssen stets freigehalten werden. Das dortige Halten oder Parken kann zum einen
teuer werden, zum anderen aber auch den dringend benötigten Durchgang für Feuerwehr oder
Rettungsdienst verhindern und damit im schlimmsten Fall gar Menschenleben kosten. Sie sollten
außerdem die Lösch- und Rettungsmaßnahmen durch Einhaltung eines ausreichenden
Sicherheitsabstands nicht behindern, sowie bei Staus auf Autobahnen und Schnellstraßen Gassen für
Rettungsfahrzeuge freihalten. Dies gewährleistet, daß die Einsatzkräfte ihren für alle wichtigen
Aufgaben ungehindert erfüllen können.